Behandlungskosten

Die Abrechnung von ärztlicher Hypnopsychotherapie erfolgt gemäß der  Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Da es bislang keine Abrechnungsziffer für Hypnopsychotherapie  in der GOÄ gibt, muss die Abrechnung analog zur Verhaltenstherapie (GOÄ-Ziffer 870) erfolgen.

Berechnet wird der 2,75 fache Gebührensatz.

Das Honorar für eine Hypnopsychotherapiestunde (50 Minuten Dauer) beträgt € 120,-     
Das Honorar für einen Doppeltermin (110 Minuten Dauer) beträgt € 240,-

Private Krankenkassen

Es besteht keine Verpflichtung für die privaten Krankenkassen, diese Analogabrechnung zu akzeptieren, es besteht also in den meisten Fällen (die Vertragsbedingungen sind bei Privatkassen unterschiedlich) kein automatischer Leistungsanspruch für privat Versicherte.
Die private Krankenversicherung kann aber selbstverständlich den Einzelfall prüfen und der Kostenübernahme zustimmen.

Bitte erkundigen Sie sich also zur Sicherheit vorher bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob die Therapiekosten für Hypnopsychotherapie übernommen werden.

Gesetzliche Krankenkassen

Hypnopsychotherapie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten.

Hier gibt es auch keinen Ermessensspielraum Ihres zuständigen Sachbearbeiters bei der Krankenkasse, da die Leistungen, für die eine Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen besteht,  vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen verbindlich festgelegt worden sind.

Bezahlung

Der geringste bürokratische Aufwand entsteht für mich, wenn Sie direkt nach der Sitzung bar bezahlen.  Selbstverständlich erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung.

Ausfallhonorar

Wie im psychotherapeutischen Bereich generell üblich, werden nicht rechtzeitig abgesagte Sitzungen in Rechnung gestellt.
Bitte sagen Sie bei Verhinderung spätestens 48 Stunden vorher, bei einer Therapiestunde am Montag spätestens im Laufe des Freitags, Ihren Termin schriftlich per email an grimstadtherapie@aol.com ab.
Als Ausfallhonorar werden andernfalls  € 50 in Rechnung gestellt.